19jähriger Tatverdächtiger wegen Mangel an Beweisen freigesprochen
In der Bild-Zeitung hatte er die Taten gestanden, vor Gericht schwieg er. Weil die Beweise nicht ausreichten, hat das Amtsgericht in Halle (Saale) einen mutmaßlichen Sprayer wieder laufen gelassen. Zwar ist der 19jährige Daniel R. auf Überwachungsbildern der Straßenbahn zu sehen. Doch die zeigen ihn nicht explizit beim Sprühen.
Stefan Schulz, Vorsitzender des Vereines Halle-gegen-Graffiti e.V., sagte dazu, „es ist unerträglich wie anscheinend arglos unsere Justiz mit, sogar geständigen, Graffitistraftätern umgeht. Leider ist dies keine Ausnahme, sondern traurige Regel.“ Für normale Bürger, ohne Jurastudium, seien diese Vorgänge nicht mehr nachvollziehbar. Hier würden in sträflichem Maße die Bemühungen von engagierten Bürgern, Polizei und Stadtverwaltung dem Graffiti-Problem endlich Herr zu werden, konterkariert. „Das die Motivation sich zu engagieren dadurch auf Dauer Schaden nehmen kann, braucht niemanden zu wundern.“
Schulz sieht Justiz- und Finanzministerium in der Pflicht. Sie sollen dafür sorgen, „dass die Justiz personell in die Lage versetzt wird ihren Aufgaben in vollem Umfang nachzukommen. Denn Graffitistraftaten sind keine Kavaliersdelikte und erst recht keine Bagatellen!“
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