Kappungsgrenze soll eingezogen werden, Kostendeckungssätze werden geprüft
Mehrkindfamilien müssen auch weiterhin auf eine Geschwisterermäßigung bei den Kita-Gebühren warten. Der Jugendhilfeausschuss hat am Donnerstag erneut keinen Beschluss gefasst. Die Ausschussmitglieder sehen weiteren Beratungsbedarf, insbesondere durch einen Änderungsantrag der Grünen. Die Partei will unter anderem die Ermäßigungen erhöhen. So soll die Gebühr für das zweite Kind um ein Drittel, für das dritte Kind um zwei Drittel gekürzt werden. Die Stadt sieht nun 20 und 50 Prozent vor. Auch sollen dem Vorschlag der Grünen zufolge alle kindergeldberechtigten Kinder berücksichtigt werden, die Stadt hingegen will nur Kinder bis zur 7. Klasse bei der Gebührenaufstellung zu Grund legen. Entgegengekommen ist die Stadt hingegen bei einer Kappungsgrenze. Die nämlich sollte wegfallen, hierdurch hätten einige Eltern rund 300 Euro im Monat für die Kinderbetreuung zahlen müssen. Nun wird frühestens im März über die Satzung abgestimmt, ab April könnte sie dann in Kraft treten.
Unverständlich für die Grünen. Man gehe davon aus, „dass eine Beschlussfassung der Vorlage bewusst verschleppt werden soll“, so Stadträtin Inés Brock. „Immer neue Begründungen müssen dafür herhalten, dass viele Familien weiterhin auf eine spürbare Entlastung bei den Kita-Gebühren warten müssen. Wir brauchen zeitnah eine echte Geschwisterermäßigung in Halle“, so Inés Brock. „Alle Fraktionen haben bei den Debatten im Stadtrat eine Entlastung von Familien bei den Kitagebühren befürwortet, nun muss endlich auch so gehandelt werden.“
Mit der neuen Satzung ist bei der Kinderkrippe der Kostendeckungsgrad auf 21 Prozent festgelegt. Damit müssen 21 Prozent der Gesamtausgaben für die Krippenbetreuung durch Elternbeiträge aufgebracht werden. Im Kindergarten sind es sogar 27 Prozent, aktuell sind es bei einer 8-Stunden-Betreuung 22,8 Prozent. Die Hort-Kosten sollen künftig zu einem Fünftel durch die Elternbeiträge refinanziert werden. Genau das muss nun geprüft werden. Untersuchungen stehen an, ob die vorgeschlagenen festen Kostendeckungsbeiträge als Grundlage für die Gebühren überhaupt zulässig sind.
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