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Halle (Saale), 16.07.2008 17:30 | eseppelt |

Justiz

Geldstrafe für Uwe Heft

Halleforum.de / Halle Saale
Der Landtagsabgeordnete und hallesche Stadtrat Frank Uwe Heft ist am Mittwoch in Abwesenheit vom Amtsgericht Halle (Saale) wegen Betrug, versuchter Nötigung, Hausfriedensbruch und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen a 100 Euro verurteilt wurden. Das Strafmaß fiel dabei geringer aus als im Januar, damals war Heft zu 150 Tagessätzen verurteilt wurden und hatte Einspruch eingelegt. Vor dem Richterspruch am Mittwoch hatte Heft, der zurzeit Urlaub macht, sich über seinen Anwalt entschuldigt
Der Landtagsabgeordnete und hallesche Stadtrat Frank Uwe Heft ist am Mittwoch in Abwesenheit vom Amtsgericht Halle (Saale) wegen Betrug, versuchter Nötigung, Hausfriedensbruch und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen a 100 Euro verurteilt wurden. Das Strafmaß fiel dabei geringer aus als im Januar, damals war Heft zu 150 Tagessätzen verurteilt wurden und hatte Einspruch eingelegt. Vor dem Richterspruch am Mittwoch hatte Heft, der zurzeit Urlaub macht, sich über seinen Anwalt entschuldigt. Er habe sich damals im Ton vergriffen. In der Urteilsbegründung heißt es, Heft habe sein Mandat absichtlich missbraucht und Mitarbeiter eines Möbelgeschäfts unter Druck zu setzen.

Am 27.11.2006 habe er im Möbelhaus "IKEA" in Günthersdorf die Herausgabe von Möbeln verlangt. Nach Verweigerung der Herausgabe habe er Mitarbeitern des Möbelhauses gegenüber erklärt, er werde die Sache an die Presse bringen und die Geschäftsleitung informieren. Er habe als Mitglied des Landtages entsprechende Kontakte. Die Möbel seien nicht ausgehändigt worden. Am nächsten Tag habe er erneut die Herausgabe der Möbel verlangt und sei abgewiesen worden. Ihm sei ein Hausverbot ausgesprochen worden und er sei der mehrfachen Aufforderung, das Haus zu verlassen, nicht gefolgt. Polizeibeamte hätten versucht, ihn aus dem Kaufhaus zu ziehen, worauf er sich habe fallen lassen. Er sei von den Beamten zum Ausgang getragen worden.

Am 19. April 2004 soll Heft unter einem anderen Namen über die Internetbörse ebay drei Schallplatten verkauft haben, die entgegen der Zustandsbeschreibung im Angebot Mängel aufgewiesen haben sollen. Wegen des falschen Namens habe der Käufer nach Zahlung des Kaufpreises auf ein Konto des Beschuldigten einen Mahnbescheid nicht zustellen können. Der Beschuldigte habe nicht auf Anfragen reagiert. Den Vorwurf ließ das Gericht wegen Geringfügigkeit fallen.

"Wir nehmen die Entscheidung des Amtsgerichts Halle zur Kenntnis", reagierte die Partei "Die Linke" auf die Entscheidung. Vor einer Stellungnahme sei es jedoch geboten, Uwe Heft selbst die Gelegenheit zu geben, sich gegenüber der gesamten Landtagsfraktion
zu erklären, so Landesvorsitzender Matthias Höhn. Unmittelbar nach der parlamentarischen Sommerpause auf einer der ersten Fraktionssitzungen solle dies geschehen.

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