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Halle (Saale), 19.09.2008 21:29 | eseppelt |

Wirtschaft

Innenstadthändler weiter gegen Kaufland auf Hermes-Gelände

Halleforum.de / Halle Saale
(ens) Im August hat der Stadtrat von Halle (Saale) die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes für das Hermesgelände beschlossen, die Einwohner dürfen sich ein zweites Mal zu den Planungen äußern. Bereits unmittelbar nach dem Ratsbeschluss hat sich die Citygemeinschaft gegen das Vorhaben protestiert, sich in einem offenen Brief an die Stadtspitze gewandt. Zu ihrer Mitgliederversammlung am Donnerstag haben die in der Citygemeinschaft organisierten Innenstadthändler noch einmal ihre Bedenken hervorgebracht
(ens) Im August hat der Stadtrat von Halle (Saale) die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes für das Hermesgelände beschlossen, die Einwohner dürfen sich ein zweites Mal zu den Planungen äußern. Bereits unmittelbar nach dem Ratsbeschluss hat sich die Citygemeinschaft gegen das Vorhaben protestiert, sich in einem offenen Brief an die Stadtspitze gewandt.

Zu ihrer Mitgliederversammlung am Donnerstag haben die in der Citygemeinschaft organisierten Innenstadthändler noch einmal ihre Bedenken hervorgebracht. Es gebe genügend SB-Warenhäuser in Halle, so Vorstand Wolfgang Schmidt. "Ein weiteres Kaufland brauchen wir nicht." Der Stadt warf er Ignoranz vor. So gebe es in Sichtweite des geplanten Standorts, nur eben im Saalekreis, mit dem Halle-Center ein weiteres Einkaufszentrum.

Sollte das Zentrum am Hermes-Gelände gebaut werden, werde das Ladensterben in der Innenstadt weiter voranschreiten, so Schmidt. Schon jetzt liege die Kaufkraft in Halle nur bei 86 Prozent. "Was wir nicht brauchen ist ein weiteres Abziehen von Kaufkraft." Stattdessen brauche man für die Innenstadt ein vernünftiges Parksystem.

Der Baustart für das 6.800qm große Einkaufszentrum soll nun Mitte nächsten Jahres erfolgen, die Fertigstellung ist für 2010 geplant. Neben einem Kaufland-Markt ist festgelegt, dass auf 1.700 Quadratmetern keine zentrumsnahen Produkte angeboten werden dürfen. Stattdessen sind die Flächen für Teppich- und Möbelhändler oder Autozubehör vorbehalten. Zudem sind die Flächen für Textil- und Drogeriemärkte auf 250 Quadratmeter beschränkt.

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